«Im Bunker hingen keine Bilder an den Wänden, kein Teppich lag auf dem Boden, keine Fenster mit Blumen davor […]. Am Waschtag wurden wir alle in die Garderobe der Turnhalle des Schulhauses Brunnmatt an der Effingerstrasse geführt. […] Als sich die Frauen und Mädchen auszogen, floh ich in den Flur.» So erinnert sich die Schriftstellerin Meral Kureyshi in ihrem autobiografischen Roman Elefanten im Garten an ihre ersten Wochen in der Schweiz, die sie mit ihrer Familie in den frühen 1990er Jahren in einer unterirdischen Asylunterkunft an der Stadtberner Effingerstrasse verbringen musste. Sie lebten dort zusammen mit 24 ihnen fremden Menschen in einem einzigen Schlafraum.
Eine Wohnung ist ein Ort des Rückzugs, der Sicherheit, der Selbstentfaltung. Die Zimmer im Zivilschutzbunker an der Effingerstrasse, in denen zuletzt aus der Ukraine geflüchtete Menschen untergebracht waren, erfüllen diese menschlichen Grundbedürfnisse nicht. Auch wenn die wenigsten unter solchen miserablen Bedingungen leben müssen, unterscheiden sich die Lebens- und Wohnsituationen der Menschen stark, die an der Effingerstrasse nebeneinander, übereinander und miteinander leben.
Die 1,2 Kilometer lange Effingerstrasse verbindet den zentral beim Hauptbahnhof gelegenen Hirschengraben mit dem westlich davon, in der Nähe des Unispitals gelegenen Loryplatz. Erst breiter Boulevard im französischen Stil, ist die Strasse stadtauswärts nordseitig nicht durchgehend bis ans Trottoir bebaut. Stattdessen befinden sich dort Parkanlagen, ein in den Park gebautes Gerichtsgebäude und zurückversetzte Schulhäuser und Spitalbauten. An der Effingerstrasse sind speziell zum Bahnhof hin vielerorts Büros untergebracht. Gleichwohl befinden sich entlang der Strasse in drei Vierteln der meist fünf- bis sechsstöckigen Häuser Wohnungen. Hier und in den direkt angrenzenden Kleinquartieren leben 1711 Menschen in 1058 Wohnungen. Mehr als die Hälfte der Bewohner*innen ist zwischen 20 und 39 Jahre alt. Derweil ist nur jede dreizehnte Person über 65-jährig – landesweit ist es fast jede fünfte. Auch Kinder und Jugendliche leben an der vielbefahrenen Strasse wenige: Gut jede*r zehnte*r Bewohner*in ist ein Kind oder Teenager, nur rund halb so viele wie im städtischen und nationalen Durchschnitt.
Die meisten Anwohner*innen der Effingerstrasse leben hier zur Miete. So auch Stefan Moser, der im Gebäudekomplex ganz am westlichen Ende des Strassenzugs wohnt. Seit elf Jahren lebt Moser, der eigentlich anders heisst, hier im Parterre direkt an der Strasse. Das Quartier hat sich in dieser Zeit gewandelt. In den angrenzenden Strassen wurden Neubauten hochgezogen, wurden ganze Häuser leer gekündigt, mehr oder weniger liebevoll saniert und dann teurer neuvermietet. Nun haben auch die Mieter*innen der acht Häuser am Loryplatz die Kündigung erhalten. «Totalsanierung», auch hier.
«Wolkig bis schitter» sei seine Situation, sagt Moser an einem Winterabend am Rand des Berner Loryplatzes und schaut durch seine dicken Brillengläser in die Ferne. Aktivist*innen des Berner Mietenplenums haben die Bewohner*innen der angrenzenden Mehrfamilienhäuser zu einem Vernetzungs- und Protestaperitif eingeladen. «Eine solche Wohnung werde ich im Quartier oder sonst in der Nähe des Zentrums nicht mehr finden», sagt Moser nachdenklich. Er werde mit seinem Budget höchstens eine dezentral gelegene Mietwohnung im Westen der Stadt bezahlen können, dort, wo das Tram der Linie 8, das gerade am Loryplatz hält, in einer Viertelstunde wenden wird. Eine Nachbarin schaltet sich ins Gespräch ein: Sie sei aktuell arbeitslos, das erschwere ihre Wohnungssuche. Sie werde nach über dreissig Jahren an der Effingerstrasse wohl aufs Land ziehen. Auch eine andere anwesende Mieterin hat noch kein neues Zuhause gefunden. Falls sie nichts finde, habe sie die Möglichkeit, zu Verwandten in die Nordschweiz zu ziehen. Diese Möglichkeit zu haben, sei für sie zwar beruhigend. Es sei aber auch eine schwierige Vorstellung, vielleicht zurück aufs Land ziehen zu müssen: «Ich fühle mich hier in der Stadt Bern zu Hause.» Trotz ihrer durch die Kündigungen ausgelöste Notlage haben mit einer Ausnahme alle der rund 140 Mietparteien bereits schriftlich eingewilligt, auf rechtliche Schritte gegen die Kündigung zu verzichten. Damit ist die Strategie der Allianz-Versicherung, der die acht Häuser gehören, aufgegangen. Diese hat allen unterschreibenden Mieter*innen angeboten, dafür bis im Frühling 2027 in den Wohnungen bleiben zu dürfen. Im Vergleich: Mit einer Beschwerde bei der Mietrekurskommission hätten die Mieter*innen eine Mieterstreckung, also die Verlängerung der Kündigungsfrist, von maximal vier Jahren verlangen können. In der Praxis fallen die von der Schlichtungskommission gewährten Erstreckungen aber oft kürzer aus. Ein Gang vor die Schlichtungsstelle sei für sie deshalb zu unsicher gewesen, sagt stellvertretend eine der anwesenden Mieterinnen. Sie habe befürchtet, im schlechten Fall noch vor dem Frühling 2027 ausziehen zu müssen.
Nicht beindrucken liess sich Anita Rettenmund. Sie ist jene Mieterin, die nach der Kündigung als einzige an die Schlichtungsstelle gelangt ist. Sie sei mit dem Vorgehen der Allianz-Versicherung nicht einverstanden, sagt Rettenmund, deren Nachname eigentlich auch anders lautet. «Uns wurde allen gekündigt, obwohl noch gar kein Baugesuch eingereicht worden ist.» Zudem habe die Allianz-Versicherung den Mieter*innen keine Ersatzangebote gemacht, dabei verfüge der Versicherungskonzern über ein grosses Immobilienportfolio. Aktuell zahlen Rettenmund und ihre Mitbewohnerin 1650 Franken für eine 4,5-Zimmer-Wohnung – das entspricht knapp einem Viertel des Schweizer Medianlohns für eine Vollzeitstelle. «An einer ähnlichen Lage werde ich nachher das Doppelte bezahlen müssen.» An der Effingerstrasse teilweise sogar mehr. Im Dezember ist an der Strasse nur eine einzige Wohnung ausgeschrieben. «Die wohl grösste 4,5-Maisonette-Wohnung mitten in der Stadt Bern mit top Preisleistungsverhältnis», wird diese im Inserat angepriesen. Kostenpunkt: 4000 Franken pro Monat. Wenige Tage später ist das Inserat gelöscht, die Wohnung trotz ihres Preises wohl bereits vermietet.
Massenkündigungen aufgrund von Totalsanierungen oder weil Ersatzneubauten erstellt werden, sind vielerorts ein Problem. In den fünf grössten Schweizer Agglomerationen Zürich, Genf, Basel, Lausanne und Bern wurden im Zeitraum 2015 bis 2020 über 21’000 Menschen verdrängt. Das entspricht der Einwohner*innenzahl der Stadt Aarau. In der Stadt Bern erhält das Thema Verdrängung in den letzten Jahren immer mehr Aufmerksamkeit – auch die Lokalmedien berichten regelmässig über Massenkündigungen. «Schock im Block: 144 Berner Mietparteien erhalten in Bümpliz Kündigung», «Totalsaniert – doch jetzt kosten die Wohnungen 70 Prozent mehr» oder «Verwaltung saniert günstigen Wohnraum – 66 Parteien müssen den Block verlassen», lauten dann die Schlagzeilen. Auch am Protestapéro am Loryplatz ist ein Lokaljournalist der Berner Tamedia-Zeitungen vor Ort. Das mediale Interesse zeigt, dass die Angst vor Verdrängung im sogenannten Mittelstand angekommen ist.
Eine im Auftrag des Bundes publizierte Studie belegt, dass schweizweit aber – zumindest bisher – vor allem Menschen mit tiefem Einkommen verdrängt worden sind: Die zwischen 2015 und 2020 verdrängten Haushalte verfügten über ein medianes Haushaltseinkommen, das rund einen Drittel unter dem Median aller Haushalte lag. Geflüchtete Menschen, die oft auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, hatten gemäss der Studie gar ein bis zu sechsmal höheres Risiko, verdrängt zu werden, als der Bevölkerungsdurchschnitt.
Während vorwiegend Menschen mit tiefen Einkommen verdrängt werden, verfügen die neuen Mieter*innen der sanierten oder an derselben Stelle errichteten Neubauten über ein Einkommen, das weit über dem Median der Gesamtbevölkerung liegt. Das erstaunt nicht, sind doch die verlangten Mieten meist nur noch für Menschen mit hohem Einkommen bezahlbar.
Oft ist die Steigerung der Mieteinnahmen eines der Hauptziele von Totalsanierungen oder Abriss und Ersatzneubauten. Das trägt zum starken Anstieg des generellen Mietpreisniveaus bei. Zahlen für den Kanton Bern zeigen, dass die Angebotsmieten – also die Mietpreise von neu abgeschlossenen Mietverträgen – seit der Jahrtausendwende um 42 Prozent gestiegen sind. Im Schweizer Durchschnitt betrug die Zunahme gar 53 Prozent. Bei den Durchschnittsmieten, die auch die bestehenden Mietverträge einbeziehen, fällt die Steigerung naturgemäss tiefer aus. Aber auch dort betrug sie in der Schweiz zwischen 2005 und 2021 mehr als 20 Prozent. Eine Studie im Auftrag des Mieter*innenverbands zeigt: Aufgrund der mietrechtlichen Vorgaben zur Berechnung der Mietpreise hätte das Mietpreisniveau in derselben Zeit eigentlich um 10 Prozent sinken müssen. Das Schweizer Recht macht Vorschriften dazu, wie hoch die maximale Rendite sein darf. Doch in der Praxis halten sich sehr viele Vermieter*innen nicht daran. Das zeigt sich auch auf Immobilienverkaufsportalen, wo zum Verkauf stehende «Renditeobjekte» oft ganz offen mit zu erzielenden Renditen beworben werden, die weit über den rechtlichen Maximalwerten liegen. Allein im Jahr 2021 zahlten die Mieter*innen in der Schweiz deswegen 10,4 Milliarden Franken zu viel Miete. Das entspricht mehr als einem Viertel aller Mieteinnahmen oder monatlich rund 370 Franken pro Wohnung, Tendenz steigend.
Es sind aber nicht nur die Mieteinnahmen, welche Immobilien zu begehrten Investitionsobjekten machen. Längst entkoppelt vom effektiven Gebrauchswert, steigen die Preise von Grundstücken und Liegenschaften seit Langem immer weiter an. Zumindest bis die so verursachte Preisblase platzt, sind Immobilien Geldanlagen mit überdurchschnittlicher Wertsteigerung. In Wirtschaftslagen, in denen freies Kapital nach gewinnbringenden Anlagemöglichkeiten über die Aktien-, Obligationen- und sogenannten alternativen Märkte hinaus sucht, bieten Liegenschaften eine krisenresistente Ergänzung.
Das macht Immobilieneigentum auch für institutionelle Anleger und Immobilienfirmen interessant. Gehörten diesen 2017 schweizweit 39 Prozent aller Mietobjekte, waren es acht Jahre später bereits 44 Prozent. An der Effingerstrasse sind es derzeit 40 Prozent, fast die Hälfte dieser Eigentümer*innen sind Pensionskassen. Dass immer mehr Vorsorgekassen Immobilien erwerben, hat Folgen für die Mieter*innen. Die gesellschaftlich wichtige Sicherung der Altersrenten wird dadurch von steigenden Immobilien- und Mietpreisen abhängig, was politische Bestrebungen zur Deckelung und Senkung der Mietzinse zusätzlich erschwert. Gleichzeitig profitieren Menschen mit hohen Löhnen überdurchschnittlich stark von den durch Mieteinnahmen erzielten Pensionskassengewinnen.
Aktuell befinden sich an der Effingerstrasse aber noch immer gut die Hälfte aller Häuser mit Wohnnutzung im Eigentum von Privatpersonen, wobei aber nur ein Bruchteil der Eigner*innen selbst dort wohnt. Einer Familie gehört dabei fast eine gesamte Häuserzeile, es sind bei weitem nicht ihre einzigen Liegenschaften in der Stadt.
Eine Alternative zu gewinnorientiertem, privatem Liegenschaftseigentum ist der nicht gewinnorientierte Wohnungsbau. In der Stadt Bern gelten rund 10 Prozent der Mietwohnungen als «gemeinnützig». Zum Vergleich: Das sind doppelt so viele wie in der Stadt Genf, aber nicht einmal halb so viele wie in der Stadt Zürich. An der Effingerstrasse gehören einzig eine Handvoll Wohnhäuser der öffentlichen Hand, doch nicht alle davon sind gemeinnützig vermietet. Häuser von Wohnbaugenossenschaften gibt es an der Strasse sogar nur eines: Im Haus an der Effingerstrasse 50 lebt eine grosse Wohngemeinschaft.
Einer der Bewohner*innen ist Thom Neuenschwander. Er sitzt am Esstisch im grossen Esszimmer mit der hohen Stuckdecke. Während Mitbewohner*innen den Tisch decken, macht Neuenschwander «noch kurz etwas am Computer fertig». Der Informatiker mit langen blonden Dreadlocks wohnt bereits seit fünfzehn Jahren hier – aktuell mit elf weiteren Personen, darunter zwei Kindern. Er stamme eigentlich aus einem ganz anderen Umfeld, der Finanzbranche, sagt der Mittvierziger. «Aber das Zusammenleben mit vielen verschiedenen Personen hat mich damals gereizt – das ist bis heute so geblieben.» Das gemeinschaftliche Wohnen habe ihn geprägt. Entstanden ist die Gross-WG vor vierzig Jahren. Kurz darauf konnte sie das herrschaftliche, vierstöckige Haus kaufen. Am Haus schlossen damals links und rechts Reihen weiterer solcher Stadtvillen an, die Industrielle Ende des 19. Jahrhunderts gebaut hatten. In den 1990er Jahren bestanden Pläne, alle zwölf Häuser abzureissen und durch Bürogebäude der Krebsliga zu ersetzen. Ein städtebaulicher Sündenfall, fanden schon damals viele. Die Krebsliga hatte für ihr Vorhaben praktisch die ganze Hausreihe aufgekauft. 1994 wurde die eine Hälfte der Häuserzeile tatsächlich abgerissen. Der neu errichtete Bürobau wurde bis ans Haus der Gross-WG herangebaut. Weil sich Letztere, deren Haus in der Mitte der ursprünglichen Häuserzeile gelegen ist, weiterhin standhaft weigerte, ihr Haus zu verkaufen, sah die Krebsliga vor einigen Jahren von der Realisierung eines zweiten Bürogebäudes ab. Die noch stehenden Häuser, die zuvor teilweise als Bürogebäude genutzt und teilweise leer gestanden hatten, verkaufte die Krebsliga an die Meistbietenden. In manchen wohnen nun die neuen Eigentümer*innen selbst, aus anderen wurden Renditeobjekte.
In der Gross-WG ist derweil alles beim Alten geblieben, auch wenn sich die Zusammensetzung immer wieder verändert hat. Neue Mitbewohner*innen werden meist per öffentliche Inserate gesucht. Auch weil die meisten Zimmer gross und die Mieten mit durchschnittlich 590 Franken tief sind, meldeten sich jeweils mehrere Dutzend Personen. Eine Handvoll wird jeweils eingeladen, anschliessend wird im Kollektiv entschieden, wer einziehen kann. «Wir müssen uns selbstkritisch fragen, ob wir unserem Anspruch nach Diversität dabei gerecht werden», sagt Neuenschwanders Mitbewohnerin Franziska, nachdem die Spaghetti- und Salatteller abgeräumt sind und Datteln und Gebäck auf dem Tisch stehen. «Mit einer Ausnahme haben alle Erwachsenen im Haus einen Hochschulabschluss.» Eine Zeit lang habe die WG ein Zimmer solidarisch an Geflüchtete abgegeben, sie könne sich vorstellen, das künftig wieder so zu machen, sagt Franziska, die als Lehrerin arbeitet.
Während die Bewohner*innen des Hauses Entscheide fällen, die den Wohnalltag betreffen, wird das Haus an sich von einer Genossenschaft verwaltet. Es ist bisher das einzige Objekt der Genossenschaft geblieben. Mehrere der Bewohner*innen, darunter Thom und Franziska, haben Einsitz im Vorstand der Genossenschaft. Vom genossenschaftlichen Wohnen sind sie überzeugt. Die Genossenschaft sei gut aufgestellt und die Mieten immer noch gleich hoch wie vor Jahrzehnten. «Wir tragen dem Haus Sorge, renovieren nachhaltig und legen viel Wert auf den Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz.»
Selbstverwaltete Wohnbaugenossenschaften sind eine sanfte Alternative zum dominierenden liberalen, bürgerlichen Eigentumsmodell und seinen Dogmen. Georg Friedrich Wilhelm Hegel sah vor 200 Jahren Eigentum gar als Grundbedingung für moderne Subjektivität und einen freien Willen. Doch Besitz ist immer exklusiv und geht mit dem Ausschluss aller anderen von einem Objekt einher. Dies fällt beim Grundbesitz besonders ins Gewicht, weil der Boden im engeren Sinne endlich ist. Ist alles Land verteilt, kommt es zwangsläufig zu Ungleichheit. Um den mindestens ideell gewaltvollen und willkürlichen Akt der bürgerlichen Privatisierung von Erdoberfläche zu legitimieren, hatte der liberale Vordenker John Locke im 17. Jahrhundert behauptet, dass Gott den Boden zwar allen gegeben habe, dieser aber rechtmässig jenen gehöre, die eigene Arbeitskraft mit dem jeweiligen Erdreich vermischt hätten. Den Anarchisten Pierre-Joseph Proudhon überzeugte er damit nicht. Für diesen war Eigentum schlicht Diebstahl.
Grundeigentum verleiht den Eigentümer*innen Macht über andere. Trotzdem oder gerade deshalb sieht es der liberale Rechtsstaat als eine seiner Kernaufgaben an, Grundeigentum zu schützen. Schon für Locke war der Schutz des Privateigentums Staatszweck. Die staatliche Eigentumsgarantie schützt die Besitzenden und trägt dazu bei, die bürgerliche Hegemonie aufrechtzuerhalten – die Herrschaft der Besitzenden über die Nichtbesitzenden. Der rechtliche Schutz von Eigentum geht so weit, dass es Eigentümer*innen erlaubt ist, Häuser leer stehen und zerfallen zu lassen. «Kaputtbesitzen» nennt und kritisiert dies die Philosophin Eva von Redecker. Vor zehn Jahren machte das an der Effingerstrasse auch der Schweizer Staat nicht anders.
An der Effingerstrasse 29 liess der Bund ein Wohnhaus über längere Zeit leer stehen. Im Dezember 2016 wurde es vom Kollektiv Effy 29 besetzt. Einer, der damals dabei war, ist der heute 34-jährige Roman Fischer, der seinen richtigen Namen nicht in den Medien lesen möchte. «Wir hatten zuvor auf der anderen Strassenseite Häuser der Krebsliga besetzt, die zuvor auch unbewohnt waren, mussten dort dann aber raus.» Dann habe man vom verlassenen Haus auf der anderen Strassenseite erfahren. «Wir fanden das eine tolle Möglichkeit, um öffentlichkeitswirksam auf Leerstand aufmerksam zu machen.» Immer mehr Häuser würden als Spekulationsobjekte gekauft und stünden dann einfach leer. «Gleichzeitig ist es immer schwieriger geworden, ein bezahlbares Dach über den Kopf zu finden, obwohl alle ein solches brauchen», erklärt Fischer seine politische Motivation fürs Häuserbesetzen. Das «Squatten» schaffe aber auch die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen so zu leben, wie man möchte. «Das war wichtig für meine persönliche Entwicklung.» Das Effy 29 erhielt viel mediale Aufmerksamkeit, auch weil es dem Bund gehört und dieser das Haus von der Polizei nach gut zwei Monaten mit viel Gewalt räumen liess, wogegen sich die Bewohner*innen einen Morgen lang wehrten. 16 Besetzer*innen wurden in der Folge angeklagt – später dann aber gerichtlich in fast allen Punkten freigesprochen. Roman Fischer war nach der Räumung bei weiteren Besetzungen dabei und lebte später auf einem der inzwischen sieben alternativen Wagenplätze in der Stadt. An der Effingerstrasse 29 hat der Bund inzwischen Wohnraum für Diplomat*innen eingerichtet.
Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Es ist verbrieft in der Erklärung der Menschenrechte, und auch der von der Schweiz vor dreissig Jahren ratifizierte «UNO-Pakt I» garantiert eigentlich das Recht auf Wohnen. Bundesrat und Schweizer Justiz erachten dieses Recht jedoch nicht als einklagbare Garantie, sondern nur als ideellen Zielwert. Die Folgen davon sind in ihrer drastischsten Form auch an der Effingerstrasse zu finden.
Im malerischen Kocherpark, der Anfang der 1990er Jahre wegen der damaligen offenen Drogenszene landesweit Bekanntheit erlangte, steht ein gedeckter, aber offener Holzpavillon. Bei Winterbeginn diente der Pavillon einem obdachlosen Mann als temporäre Bleibe. Er hatte sich hier mit Karton einen Rückzugsort geschaffen. Doch der Karton diente einzig als Sichtschutz, im Verschlag war es ebenso kalt wie draussen. Dick eingepackt in Schlafsack und Decken, erzählt der Mann, wie er bei einem Streit spät in einer Nacht von einem Bekannten vom Balkon seiner ehemaligen Mietwohnung gestossen wurde – schwer verletzt musste er ins Spital. Wegen des Zwischenfalls auf dem Balkon habe er die Kündigung erhalten, so sei er auf der Strasse gelandet. Lieber als in engen und hektischen Notschlafstellen, wo zudem am frühen Morgen alle die Unterkunft verlassen müssen, lebe er hier im Park. «Da habe ich meine Ruhe.» Doch etwas stresse ihn: Der aufsuchende städtische Sicherheitsdienst sei am Vortag aufgekreuzt und habe ihn aufgefordert, in die Notschlafstelle zu gehen. «Ich will das nicht, aber befürchte, dass sie mich dazu zwingen werden.» Wenige Tage später steht der Pavillon im Park leer.●
*1984, lebt in Bern unweit der Effingerstrasse. Er ist freischaffender Journalist. Er schreibt unter anderem über die brutale Schweizer Asylpolitik, über Polizeigewalt und über mutlosen kommunalen Wohnungsbau.